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Beratungsangebote
_Fonds sexueller Missbrauch

Unterstützung und Beratung zur Antragsstellung

Wichtig: Der Fonds Sexueller Missbrauch wird zum 31.12.28 eingestellt. Erstanträge können daher nur noch bis zum 31.08.25 gestellt werden. Wir unterstützen Sie weiterhin gerne bei der Antragsstellung bis 31.07.25.

Der Fonds Sexueller Missbrauch will Betroffenen helfen, die in ihrer Kindheit oder Jugend sexuellen Missbrauch im familiären und/oder institutionellen Bereich erlitten haben und noch heute unter dessen Folgewirkungen leiden.

Hier finden Sie die Antragsformulare.

FrauenLeben e.V. ist seit 2017 eine, durch das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen* und Jugend, geschulte und zertifizierte Beratungsstelle zur Beratung und Unterstützung bei der Antragsstellung zu Leistungen aus dem Fonds sexueller Missbrauch.

Betroffene Frauen* können bei/mit uns:

  • Informationen erhalten
  • klären ob sie einen Anspruch auf Leistungen aus dem Fond haben
  • klären welche Vorraussetzungen erfüllt werden müssen
  • klären welche Leistungen in Frage kämen
  • den Antrag ausfüllen

Wir unterstützen darüber hinaus betroffene Frauen* bei der Stabilisierung während der Antragsstellung. Bei uns finden Frauen* einen geschützten Raum in dem sie sich entscheiden können, ob ein Antrag gestellt werden soll.

Ansprechpartnerinnen: Svenja Haas, Arzu Kilic

Bei Anfragen zum Fonds Sexuellen Missbrauch nehmen Sie bitte per Mail mit uns Kontakt auf:
und

Wir melden uns so bald wie möglich bei Ihnen.

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